Eine Flurkarte, die auf dem Katasteramt zu beantragen ist, wird auch Katasterkarte oder Liegenschaftskarte genannt. Auf dieser Flurkarte sind amtliche Kennzahlen zu finden. Diese sind die Flurstücksnummer oder die Lage des Grundstücks. Sie soll zudem eine maßstäbliche Darstellung aller Liegenschaften darstellen können. Dadurch bildet Sie die amtliche Grundlage des Grundbuchs und deren Grundstücke. Dadurch ist das Eigentum an Grund und Boden gesichert. Die Flurkarte ist mittlerweile durch die Automatisierte Liegenschaftskarte (ALK) abgelöst worden. Diese in Bayern auch DFK genannte Liegenschaftskarte stellt als bildlicher Teil zusammen mit dem Automatisierten Liegenschaftsbuch das Liegenschaftskataster dar.
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Abgeschlossenheitsbescheinigung

Damit einzelne Teile einer Immobilie verkauft werden können, kann separates Wohnungseigentum gebildet werden. Diese Separation wird durch eine Abgeschlossenheitsbescheinigung bestätigt. Voraussetzung hierfür ist, dass sich diese einzelnen Teile vom Rest der Immobilie...

Courtage

Eine Courtage in Bezug auf Immobiliengeschäft ist eine Maklerprovision. Dieses Honorar erhält ein Immobilienmakler beim erfolgreichen Abschluss einer Immobiliengeschäftes. Bei diesem Vertrags-Abschluss kann es sich um einen Kauf oder Verkauf einer Immobilie handeln....

Grundsteuer

Die Grundsteuer wird bei eigenen Immobilien regelmäßig fällig. Ob es sich um eine Wohnung oder ein Haus handelt spielt dabei keine Rolle. Die Höhe der Steuer auf das Eigentum oder auch Erbbaurechten, variiert jeweils von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich....