Als Grundbuchauszug wird meist eine beglaubigte Abschrift oder Kopie aus dem Grundbuch bezeichnet. Das Grundbuch ist ein öffentliches Register. Jeder der ein darlegbares und berechtigtes Interesse darlegt, kann Einsicht in das Grundbuch erhalten. So ist der Grundbuchauszug die Abschrift aller Eintragungen aus dem Grundbuch zu einem ganz bestimmten Grundstück. Er wird bei einer Baufinanzierung für die Beleihungsprüfung benötigt.

Lesen Sie ain der Grundbuchordnung:

Grundbuchordnung GBO
Allgemeine Vorschriften (§§ 1 – 12d)
Verordnung zur Durchführung der Grundbuchordnung GBV
Das Grundbuch (§§ 1 – 3)
Grundbuchbezirke (§ 1)

Rechtsprechung vorhanden: OLG

Stand: 2020

Baugenehmigung

Das in den Bauordnungen der Bundesländer geregelte Baugenehmigungsverfahren ist ein ausgestellter schriftlicher Bescheid. Dieser wird von der örtlich zuständigen Bauaufsichtsbehörde erstellt. Dieser Bescheid versichert, dass dem beantragten Bau­vorhaben nach...

Sondernutzungsrecht

Unter Sondernutzungsrecht versteht man im Bereich der Immobilienwirtschaft eine Befugnis, die einen Teil einer Gemeinschaftsnutzung extrahiert und diesen Teil unter Ausschluss der anderen Miteigentümer einem berechtigten Eigentümer einräumt. So können dadurch...

Zweckbestimmungserklärung

Die Zweckbestimmungserklärung ist ein Begriff aus den Baufinanzierung der im Zusammenhang mit der Beleihung einer Immobilie durch eine Grundschuld verwendet wird. Eine Zweckbestimmungserklärung vereinbart schriftlich und rechtsverbindlich zwischen einem...