Eine Provision ist eine erfolgsabhängige Vergütung, die fällig wird, wenn es infolge der Tätigkeit eines Maklers zwischen den vom ihm zusammengeführten Personen, zu einem Vertragsabschluss kommt. In Bezug auf Immobiliengeschäfte ist eine Maklervergütung auch eine Provision. Diese Provision erhält ein Immobilienmakler beim erfolgreichen Abschluss eines Immobiliengeschäftes. Bei diesem Vertrags-Abschluss kann es sich um einen Kauf oder Verkauf einer Immobilie handeln. Zudem kann der Abschluss für einen Mietvertrag einer Wohnung, eines Hauses oder eines Grundstückes honoriert werden. Die genaue Höhe der zu zahlenden Provision ist unterschiedlich und kann von den enthaltenden Leistungen abhängen. In einigen Fällen wird im Exposé oder dem Aushang eine genaue Angabe gemacht. Es gibt über die Höhe der Provision mehrere Regelungen.

Lesen Sie auch im Gesetz:

Bürgerliches Gesetzbuch BGB
Recht der Schuldverhältnisse (§§ 241 – 853)
Einzelne Schuldverhältnisse (§§ 433 – 853)
Mäklervertrag (§§ 652 – 656)
Allgemeine Vorschriften (§§ 652 – 655)
§ 652 Entstehung des Lohnanspruchs
§ 653 Mäklerlohn
§ 654 Verwirkung des Lohnanspruchs
§ 655 Herabsetzung des Mäklerlohns

Rechtsprechung vorhanden: BGH/OLG

Stand: 2020

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Löschungsbewilligung

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